Die neue Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR)

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Die neue Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR)

Die Europäische Union hat sich zum Ziel gesetzt, die verkehrsbedingten Treibhausgasemissionen bis 2050 um satte 90 % zu senken. Zu den zentralen Strategien zum Erreichen dieses ehrgeizigen Ziels gehört, die Ladeinfrastruktur in unserem Straßennetz für Elektrofahrzeuge weiter auszubauen – nicht nur für Pkw, sondern auch für schwere Nutzfahrzeuge. In einem bemerkenswerten Schritt hat die EU beschlossen, dass alle Neuwagen bereits bis zum Jahr 2035 emissionsfrei sein müssen. Dadurch stehen nun wiederum europäische Gesetzgeber im Fokus, die nun entsprechende Rahmenbedingungen entwickeln müssen, um die steigende Anzahl an Elektrofahrzeugen auf den europäischen Straßen innerhalb der nächsten Jahre entsprechend zu bewältigen.

Aufgrund dessen hat die EU im März 2023 die Vereinbarung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR) beschlossen. Diese bahnbrechende Verordnung wird die zukünftige Entwicklung der Elektrofahrzeug-Infrastruktur in ganz Europa prägen.

Bevor wir uns mit allen Vorteilen der AFIR-Verordnung für die Interessengruppen im gesamten Ökosystem der E-Mobilität befassen, wollen wir uns kurz ansehen, was die neue Verordnung bedeutet.

Was ist AFIR?

Die neue AFIR-Verordnung ist ein verbindliches Rechtsinstrument und verpflichtet alle EU-Länder, Ladestationsbetreiber (CPO) und E-Mobilitätsanbieter (EMSP) dazu, bei der Bereitstellung öffentlicher Ladestationen für Elektrofahrzeuge für Pkw und schwere Nutzfahrzeuge spezifische Regeln zu befolgen. Die EU-Länder müssen bestimmte Ziele für die EV-Infrastruktur einhalten z. B. Stromkapazität, eine reichweitenbasierte Abdeckung auf Hauptverkehrsstraßen und Autobahnen. Kurz gesagt zielt die AFIR-Verordnung darauf ab, dass Europa über ein robustes Ladenetzwerk verfügt, das mit der Nachfrage Schritt halten kann.

AFIR ist im Prinzip eine Neufassung der AFID-Verordnung (Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe) von 2014. In der Verordnung wurden zentrale Merkmale für eine einheitliche Erfahrung bei der Nutzung alternativer Kraftstoffe innerhalb der gesamten Europäischen Union festgelegt. Für Elektrofahrzeuge war eine Standardisierung der Treibstofftechnologien notwendig. So schrieb die AFID-Verordnung die Typ-2-AC-Steckdosen für langsames Laden und CCS- und CHAdeMO-Steckdosen als Norm für DC-Schnelladen vor. Da die europäischen Länder die Richtlinie auf nationaler Ebene als Gesetz implementieren, wurden zudem zusätzliche Vorschriften integriert, was zu einer stärkeren Diversifizierung führte. Nun stellt die neue AFIR-Verordnung den nächsten Schritt hin zu einer europaweiten Vorschrift dar, die eine standardisierte Erfahrung für Fahrer und Ladevorgänge in ganz Europa ermöglicht.

Die AFIR-Verordnung eröffnet völlig neue Möglichkeiten für Investitionen – insbesondere für Länder, in denen Elektrofahrzeuge weniger verbreitet sind. Ein großer Vorteil dieses gesetzlichen Rahmens liegt in seiner Flexibilität, die den Weg für zukünftige Innovationen bei Zahlungsmethoden und Zuverlässigkeit der Ladehardware ebnet. So profitieren Bürger, Regierungen und Unternehmen gleichermaßen.

Person charging a car using ChargePoint Express Plus custom plated for Mercedes-benz in a snow

Ladeinfrastruktur und steigende Nachfrage nach Elektrofahrzeugen

Die europäischen Länder schreiben nun erstmals eine Mindestleistung für Ladestationen vor. So müssen die Länder eine Ladeleistung von mindestens 1,3 kW für jeden Pkw bereitstellen. Für Plug-in-Hybridfahrzeuge beträgt der Mindestwert 0,8 kW. Damit soll sichergestellt werden, dass das Tempo, in dem die Ladeinfrastruktur ausgebaut wird, mit dem Anstieg an Fahrzeugzulassungen Schritt halten kann.

Die in der Verordnung festgelegten nationalen Ziele sind hoch gesteckt. So müssen die Länder ein robustes Ladenetzwerk entlang der Hauptverkehrsstrecken und Verbindungsstraßen gewährleisten, und mindestens alle 60 km müssen Ladestationen auf Hauptverkehrsstraßen installiert werden. Davon sind nicht nur reguläre Fahrzeuge betroffen. Auch für schwere Nutzfahrzeuge gelten spezifische Ziele.

Transparente, nahtlose Ladeprozesse und Zahlungen

Auch CPO werden neue Anforderungen erfüllen müssen. Dazu gehört die Gewährleistung nahtloser Zahlungen sowie der Zuverlässigkeit der Ladestation. Ab 2024 muss an allen Ladestationen kontaktlose Zahlung oder eine Zahlung über Kartenleser möglich sein. Bis 2027 gelten die gleichen Regeln für Betreiber, die für die Infrastruktur entlang Autobahnen und Raststätten verantwortlich sind. Darüber hinaus müssen die Betreiber an ihren Ladestationen regelmäßige Wartungsarbeiten und ggf. schnelle Reparaturen durchführen, um die Ladestationen in bestem Zustand zu halten.

Dichtere Ladeinfrastruktur: vorteilhaft für Flottenbetreiber

Auch Flottenbetreiber werden von der Transformation durch die AFIR-Verordnung profitieren. Mit Inkrafttreten der AFIR-Verordnung profitieren sie von einem dichteren öffentlichen Ladeinfrastruktur-Netzwerk – ganz gleich, ob in der Stadt oder auf Langstrecken. Aber das ist noch nicht alles, denn der erhöhte Bedarf an Ladeinfrastruktur bedeutet auch einen höheren Bedarf an ausgebildeten Installateuren und Technikern in ganz Europa. Schätzungen zufolge werden bis 2030 im Bereich der E-Mobilität mehr als 280.000 Arbeitsplätze geschaffen.

Trucks on a highway

Reibungsloses Laden von Elektrofahrzeugen

Angesichts all dieser Veränderungen durch die neue Verordnung ist davon auszugehen, dass die Fahrzeugreichweite für weniger Bedenken sorgen wird, da E-Fahrer eine europäische Elektrofahrzeug-Infrastruktur nutzen können, die zuverlässig, leicht zugänglich und hochfunktionell ist. Mit zunehmendem Ausbau der Branche können E-Fahrer ruhigen Gewissens fahren, da sie mit ihrer bevorzugten Zahlungsmethode bezahlen können. Die Preise werden zudem transparenter, sodass auch in anderen Ländern weniger unangenehme Überraschungen beim Zahlungsvorgang drohen. Letztendlich soll die AFIR-Verordnung für eine reibungslose, bequeme und sorgenfreie Fahrt mit Elektrofahrzeugen sorgen.

Ausblick

Dank der langfristigen Sicherheit der gesetzlichen Bestimmungen können wir mit einem europaweit breit aufgestellten Infrastrukturnetzwerk rechnen, sodass sowohl Fahrer als auch Flottenbetreiber ihre Fahrten mit Elektrofahrzeugen ruhigen Gewissens antreten können. Darüber hinaus gibt es einige Vorreiter, die beim Laden über die Anforderungen der AFIR-Verordnung noch hinausgehen und so die Grenzen des Möglichen beim Laden von Elektrofahrzeugen verschieben – eine aufregende Zeit für E-Fahrer, E-Mobilität und Europa.

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